24.06.2024
Autor: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gibt eine neue Ausschreibungsrunde für das Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) und das Förderprogramm Angewandte Umweltforschung (AUF) bekannt. Zusätzlich gibt es ein neues Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP), das Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz fördert.
Einreichen können Unternehmen und Forschungseinrichtungen ihre Projektskizzen für die AUF- und PFAU-Förderungen bis zum 15. September 2024. Öffentliche Einrichtungen können ab sofort ihre Antragsskizzen für die ZUP-Förderung nach einem Vorgespräch einreichen. Insgesamt stehen für die drei Förderprogramme in der laufenden EFRE-Förderperiode etwa 24,5 Millionen Euro zur Verfügung.
"Wir spüren bereits heute an vielen Orten in Bremen und Bremerhaven, dass die Klimakrise deutliche Spuren hinterlässt. Hier ansässige Unternehmen und Forschungseinrichtungen kennen die Herausforderungen, die der Klimawandel für unsere Städte bringt und können passgenaue Lösungen entwickeln. Wir schlagen mit unseren Förderlinien zwei Fliegen mit einer Klappe: wir behalten die Wertschöpfung hier und wir sorgen dafür, dass Bremen und Bremerhaven auch in der Klimakrise lebenswerte und prosperierende Städte bleiben", sagt Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen, über die neuen Förderprogramme.
Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken
Die Senatorin beauftragt die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven sowie die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH damit, innovative Vorhaben von Unternehmen zu fördern, die positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und insbesondere Materialien und Energie sparsam einsetzen. Weiterhin unterstützt die PFAU-Förderung Projekte, bei denen Emissionen, Abfall und Abwasser vermieden, vermindert oder eingesetzte Materialien wiederverwertet werden. In dieser Ausschreibungsrunde können die Unternehmen sowohl bei Einzelprojekten als auch bei Verbundprojekten einen Zuschuss von bis zu 400.000 Euro erhalten, was deutlich über der bisherigen Richtlinienförderung liegt.
Angewandte Umweltforschung
Auch bei der AUF-Förderung unterstützen die BAB und die BIS innovative und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wissenschaftlicher Einrichtungen im Land Bremen, die einen umweltschutzrelevanten Schwerpunkt besitzen. Forschende in Kooperation mit bremischen Unternehmen können im Rahmen dieser Ausschreibung einen zur Richtlinie erhöhten Zuschuss von bis zu 400.000 Euro pro Kooperationsprojekt erhalten.
"Mit dieser Förderung sollen die Forschungsergebnisse im Umweltschutz erzielt und effektiv in die wirtschaftliche Praxis umgesetzt werden. Außerdem wollen wir die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung mit Umweltbezug verbessern, verstärkt marktfähige und innovative Produkte entwickeln, Dienstleistungen und Verfahren mit hoher Umweltverträglichkeit sowie das Entstehen von wissenschaftlichen Netzwerken unter Einbeziehung von Unternehmen fördern", so Ralf Stapp, vorsitzender Geschäftsführer der BAB und Nils Schnorrenberger, Geschäftsführer der BIS.
Maßnahmen zur Klimaanpassung
Als neue Förderung zielt das ZUP-Programm darauf ab, Maßnahmen zu unterstützen, mit denen sowohl den schleichenden als auch den plötzlich auftretenden Klimafolgen begegnet werden können. Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine. Die Projektförderung findet in Form einer Anteils- oder Vollfinanzierung statt. Für öffentliche Einrichtungen des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden sowie deren Beteiligungen wird eine Vollfinanzierung, für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine wird eine Anteilsfinanzierung von bis zu 95 Prozent gewährt.
Alle drei Förderungen erfolgen aus Mitteln des Landes Bremen und aus dem EU-Strukturfonds EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.
Voraussetzung für die Förderungen ist ein Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte im Land Bremen. Vor Antragsstellung muss eine Projektskizze eingereicht und ein Erstgespräch mit der BAB oder bei den AUF- und PFAU-Förderungen in Bremerhaven mit der BIS geführt werden. Anschließend kann die Förderung digital beantragt werden.
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