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Umeltinnovationen für den Klimaschutz

Neue Fördermöglichkeiten in Bremen und Bremerhaven in den Landesprogrammen AUF und PFAU.

In den Umweltinnovations-Förderprogrammen der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sind ab sofort wieder konkrete Ideen gefragt. Gesucht werden innovative Ansätze, die von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam weiterentwickelt werden. Gefördert werden in den Programmen zur „Förderung der Angewandten Umweltforschung (AUF) und zur „Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken“ (PFAU) vor allem Verbundprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das übergreifende Thema lautet „Umweltinnovationen für den Klimaschutz“.

Einreichungsfrist für Antragsskizzen ist der 15.09.2024.

Umgesetzt werden soll mit dieser Förderinitiative eine Maßnahme des „Aktionsplans Klimaschutz“ der „Klimaschutzstrategie 2038“ des Landes Bremen. Die Förderung von klimaschutzbezogener Forschung und Entwicklung erfolgt schwerpunktmäßig zu den im Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ explizit benannten Themen Stahlindustrie, Ernährungswende, Luft- und Raumfahrt, Häfen, Betriebliche Wirtschaftslogistik, Fliesen und Keramik. Anträge zu weiteren klimaschutzrelevanten Themen sind erwünscht.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Bremen und aus dem EU- Strukturfonds EFRE -– Europäischer Fonds für regionale Entwicklung in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro. Abweichend zu den Festlegungen in den Richtlinien der Förderprogramme sind in begründeten Fällen bei besonderem Interesse des Landes Bremen Förderhöhen bis zu 400.000 € je Vorhaben möglich

Angewandte umweltforschung (AUF)

Über das Programm

Im „Verbund“ können Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren bremischen Unternehmen innovative Forschungsprojekte durchführen. Hierdurch soll der Transfer von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche Praxis erleichtert werden. Über das Einbringen von Praxisbezügen in die Lehre ist beabsichtigt, den wissenschaftlichen Nachwuchs anwendungsorientiert zu qualifizieren und spezifisches Know-how an den Standort zu binden. Eine Förderung von Promotionsvorhaben ist grundsätzlich möglich.

Grundlagen der Förderung

  • Verbundvorhaben aus der Wissenschaft werden im „Programm zur Förderung der Angewandten Umweltforschung (AUF)“ gefördert.
  • Zuwendungsberechtigt sind Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen sowie die mit ihnen kooperierenden Unternehmen.
  • Förderung mittels Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 100 % für Forschungseinrichtungen und bis zu 50% für Unternehmen.
  • Zuschusshöhe: max. 400.000 € je Vorhaben.

Auswahlkriterien für eine Förderung

  • erhebliche Umweltentlastungseffekte im Land Bremen,
  • hoher Innovationsgehalt des beantragten Projektes,
  • langfristig gute Verwertungsmöglichkeiten und Marktaussichten,
  • großes technisches und finanzielles Risiko des Vorhabens,
  • plausibler Lösungsweg und schlüssige Kostenkalkulation.

Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Über das Programm

Mit dem Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) werden einzelne und gemeinsame Vorhaben von Wirtschaft oder von Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen für die Umwelt unterstützt. Durch die Förderung soll das hohe technische und wirtschaftliche Risiko bei derartigen Entwicklungsvorhaben gemindert und die Wettbewerbsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens gestärkt werden.

Grundlagen und Umfang der Förderung 

  • Einzel- und Verbundvorhaben aus der Wirtschaft und von Wirtschaft und Wissenschaft werden auf Grundlage der Richtlinie zum „Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)“ gefördert.
  • Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen (u.a. unter 250 Mitarbeiter:innen und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme).
  • Für die Förderung nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten sind im Rahmen von Verbundprojekten auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.
  • Förderung mittels Zuschuss für Unternehmen mit einer Förderquote von bis zu 60 %.
  • Förderung mittels Zuschuss für Forschungseinrichtungen mit einer Förderquote von bis zu 100 %.
  • Zuschusshöhe bis max. 400.000 € je Vorhaben.

Auswahlkriterien für eine Förderung

  • erhebliche Umweltentlastungseffekte,
  • hoher Innovationsgehalt des beantragten Projektes,
  • mittelfristig gute Verwertungsmöglichkeiten und Marktaussichten,
  • großes technisches und finanzielles Risiko des Vorhabens,
  • plausibler Lösungsweg und schlüssige Kostenkalkulation.

Antragsverfahren in den Förderprogrammen

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat die BAB und die BIS mit der verwaltungsrechtlichen Administration beauftragt. Das Antragsverfahren ist in beiden Programmen zweistufig angelegt. Es wird empfohlen ein Erstgespräch mit der BAB für Antragstellende aus der Stadt Bremen bzw. mit der BIS für Antragstellende aus der Stadt Bremerhaven auf Grundlage einer Ideenskizze (max. 2 Seiten) zu führen.:

  • Stufe 1: Einreichen der Projektskizze bis zum 15.09.2024. Auf Grundlage der insgesamt vorliegenden Projektskizzen wird entschieden, ob ein Antrag eingereicht werden kann.
  • Stufe 2: Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen

Rahmenbedingungen des EFRE:

Die Umsetzung der Programme AUF und PFAU wird kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union. EFRE-Auflagen sind für Projekte im Rahmen dieser Ausschreibung bindend. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit den unten genannten Ansprechpersonen Kontakt auf.

Weitere Informationen für Antragsteller:innen aus Bremerhaven

BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

Anna Lena Garms / Guido Ketschau
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
garms@bis-bremerhaven.de
Tel:  0471 - 946 46 746

ketschau@bis-bremerhaven.de
Tel:  0471 - 946 46 741
www.bis-bremerhaven.de

Detail zu AUF und PFAU

Weitere Informationen für Antragsteller:innen aus Bremen

BAB Bremer Aufbaubank GmbH

Dr. Anne-Marie Berghoff (AUF) / Dr. Alla Kress (PFAU)
Domshof 14/15
28195 Bremen
Anne-Marie.Berghoff@bab-bremen.de
Tel:  0421 – 9600 369

Alla.Kress@bab-bremen.de
Tel:  0421 - 9600 397
www.bab-bremen.de

Details zu AUF und PFAU

Anna Lena Garms | © BIS/Jens Meier

Umweltförderung / Investitionsförderung

Anna Lena Garms