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AUF – ANGEWANDTE UMWELTFORSCHUNG

Die Projekte der Angewandten Umweltforschung sollen innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze fördern, der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Rahmenbedingungen im Umweltschutz beitragen.

Insbesondere interdisziplinäre Zusammenarbeit und Bündelungen von Kompetenzen in der Bremer Forschungslandschaft sollen unterstützt werden. Durch vorbereitende, anwendungsorientierte Forschungsvorhaben der Forschungseinrichtungen im Land Bremen sollen umweltorientierte Unternehmen in die Lage versetzt werden, verstärkt marktfähige und innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren mit hoher Umweltverträglichkeit zu entwickeln und anzubieten. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, die Kooperation/Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern.

Antragsberechtigte

Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen im Lande Bremen.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind bremische Unternehmen mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen ebenfalls antragsberechtigt.

Projektverantwortlich ist eine Wissenschaftlerin bzw. ein Wissenschaftler der beteiligten Forschungseinrichtung.
 

Förderfähige Maßnahmen

  • Anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen.
  • Anwendungsfernere Vorhaben, insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Hilfe von überregional zu akquirierenden Drittmitteln weitergeführt werden können.
  • Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen.
  • Vorlaufende Forschungsstudien zur Vorbereitung umfangreicherer Forschungsvorhaben mit überregionaler Förderung.

Förderfähig sind Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Kosten für Auftragsforschung, Wissen, Patente sowie Beratungskosten.

Art und Höhe der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 - 100 % (100 % nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten maximal 200.000 € bei Einzelprojekten bzw. 250.000 € bei Verbundprojekten.

Bei Forschungsstudien beträgt der Föderhöchstbetrag 50.000€.

Hinweise

Bitte lassen Sie sich von uns beraten!

Für das zweistufige Verfahren der Antragstellung, reichen Sie bitte zuerst eine Projektskizze ein. Eine Gliederungsvorlage finden Sie untenstehend bei Downloads.

Der spätere Antrag ist im Online-Verfahren einzureichen. Nähere Auskünfte geben Ihnen unsere InnovationsassistentenInnen.

Dokumente zum Download

Projektskizze
Durchführungs- bestimmungen
Richtlinie
Personalkostensätze
Übersicht geförderte Projekte
Anna Lena Garms | © BIS/Jens Meier

Umweltförderung / Investitionsförderung

Anna Lena Garms