28.04.2022
Autor: Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Die GRW-Förderung ist eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe und ein zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland, von dem auch das Land Bremen in der Vergangenheit erheblich profitiert hat.
"Durch den Beschluss der Deputation können für das Land Bremen auch künftig wichtige regionalwirtschaftliche und strukturpolitische Impulse mit Hilfe des Bundes realisiert werden. Beispielsweise die Förderung von wirtschaftsbezogenen Forschungsinfrastrukturen oder die Unterstützung von größeren Unternehmensinvestitionen", sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. "Damit werden die Zukunftsfähigkeit des Standortes unterstützt sowie Arbeitsplätze geschaffen und gesichert."
Vergangenes Jahr haben Bund und Länder die zentralen Eckpunkte für die Förderperiode 2022 bis 2027 beschlossen. Neben einigen Änderungen bei den Förderbedingungen wurde vor allem das Fördergebiet sowie die Verteilung der Bundesmittel neu ausgehandelt. Für Bremen war das Wirtschaftsressort an den Verhandlungen beteiligt. Dabei konnte nicht nur der Status als Fördergebiet erhalten werden, sondern auch eine Erhöhung des Anteils an den GRW-Bundesmitteln erreicht werden.
In der neuen Förderperiode stehen Bremen statt der bisher etwa 8 Millionen Euro nun rund 11 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Das Land muss diese Fördergelder mit Landesmitteln in gleicher Höhe kofinanzieren. Auf diese Weise stehen in Bremen zukünftig etwa 22 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, um gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie nichtinvestive Aktivitäten (z.B. Vernetzungs- und Kooperationsvorhaben) zu fördern.
Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de