24.02.2023
Autor: Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Bei den Bewilligungsstellen der Länder, der BAB – Die Förderbank (Bremer Aufbau-Bank GmbH) und der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, gingen 35.259 Anträge ein. Davon wurden 31.919 Anträge bewilligt. Der Bund stellte (Solo-)Selbständige und Unternehmen im Land Bremen Mittel in Höhe von 774 Millionen Euro zur Verfügung.
Zusätzlich zu den Sofort-, Überbrückungs-, Neustart-, November- und Dezemberhilfen hat die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa die lokale Veranstaltungswirtschaft, das Schaustellergewerbe, die Gastronomie und den Einzelhandel mit eigenen Förderprogrammen unterstützt. Dazu zählten unter anderem die Förderung von Open-Air-Veranstaltungen in Höhe von drei Millionen Euro, das 2,8-Millionen-Programm für die Veranstaltungswirtschaft, die Unterstützung der Freipaak-Schaustellerinnen und –Schausteller in Höhe von rund 300.000 Euro, die Förderung von Liefergemeinschaften und der Digitalisierung im Einzelhandel in Höhe von 100.000 Euro sowie die Förderung der Imagekampagne "Gastronomie? – ABER SICHER!" mit 80.000 Euro.
Dazu Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: "Im Zuge der Pandemie haben wir Wirtschaftshilfen von rund 795 Millionen Euro an bremische Unternehmen und (Solo-)Selbständige ausgezahlt. Sämtliche Förderprogramme, die wir seit dem 20. März 2020 auf Landes- und Bundesebene verabschiedet und umgesetzt haben, zielten darauf ab, Betriebe und Arbeitsplätze in Bremen zu sichern. Wir waren mit den betroffenen Branchen in ständigem Austausch. Die Not der Antragstellenden war uns sehr bewusst. Wir haben gegenüber dem Bund erfolgreich für die Verbesserung der Fördermaßnahmen gekämpft. Reichte die Unterstützung durch den Bund nicht aus, haben wir auf Landesebene eigene Programme aufgelegt, etwa für die stark gebeutelte Veranstaltungs- und Schaustellerbranche oder die Gastronomie. Danken möchte ich den vielen Mitarbeitenden von BAB und BIS. Ihr großes Engagement ermöglichte eine schnelle Bewilligung und Auszahlung der Mittel."
"Knapp drei Jahre der intensiven Bearbeitung der Corona-Hilfsprogramme liegen hinter uns. Dabei hat die BAB dank der Schnelligkeit und des Engagements unserer Mitarbeitenden in kurzer Zeit zehntausende Anträge bearbeitet. Das zeigt, wie hoch motiviert alle waren und sind. Denn auch jetzt ist ein Team der BAB mit der Nachbearbeitung der Anträge beschäftigt. Wir prüfen dabei, ob zu viel oder zu wenig beantragt wurde und bearbeiten Widersprüche", sagt Ralf Stapp, Geschäftsführer der BAB – Die Förderbank.
"Insbesondere durch die Überbrückungs- und Neustarthilfen konnten die Folgen der Pandemie für kleine und mittelständische Unternehmen abgemildert werden. Das war das richtige Instrument, welches Bund und Länder im Jahr 2020 auf den Weg gebracht haben. Mit dem volldigitalisierten Antrags- und Bearbeitungssystem wurde ein gut handhabbares System für bewilligende Stellen und Antragstellerinnen und Antragsteller geschaffen, über das die Hilfen schnell abgewickelt werden konnten, damit die Gelder auch zügig da ankommen konnten, wo sie dringend gebraucht wurden," zieht Nils Schnorrenberger, Geschäftsführer der BIS Wirtschaftsförderung, für Bremerhaven eine positive Bilanz.
Die BAB ist das kleinste Förderinstitut in Deutschland. In dessen für Zuwendungen zuständigen Abteilung bewilligen normalerweise bis zu vier Mitarbeitende rund 150 Zuschussleistungen pro Jahr. Mit dem Start der Corona-Hilfsprogramme im Frühjahr 2020 stieg die Zahl der Anträge, die zeitnah abzuarbeiten waren, deutlich an. Erste Auszahlungen der Corona-Soforthilfe Land I wurden bereits am 24. März veranlasst, einen Tag nach Programmstart. Am 24. März lagen der BAB bereits 1.800 Anträge vor, am 26. März waren es 3.000 Anträge. Bei der BIS in Bremerhaven war die Situation ähnlich. Auch dort hatte sich die Zahl der Anträge vervielfacht.
Um die Anträge schnellstmöglich bearbeiten zu können, verstärkten Mitarbeitende der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der M3B GmbH, der IHK, der Handwerkskammer und der Verwaltung in Bremen und Bremerhaven die Bewilligungsstellen. In der Spitze waren über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den entsprechenden Einheiten der BAB und der BIS tätig.
Die Antragsstellung und Bearbeitung der Bundesprogramme (Überbrückungs-, Neustart-, November- und Dezemberhilfe) erfolgte ab Juli 2020 über ein zentrales IT-System des Bundes. Die Anträge wurden in der Regel über prüfende Dritte, wie Steuerberaterinnen und –berater oder Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, gestellt.
Aktuell sind BAB und BIS insbesondere bei den oben genannten Bundesprogrammen weiterhin mit der Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen, stichprobenartigen Überprüfungen sowie End- und Schlussabrechnungen beschäftigt. Die Frist für das Einreichen der Schlussabrechnungen wurde bis 30. Juni 2023 verlängert.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de