16.02.2023
Autor: BIS Wirtschaftsförderung
Demnach können Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden im Stadtgebiet Bremerhaven einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 25 % ihrer Investitionssumme für die Errichtung einer Photovoltaik-(Speicher-)Anlage beantragen. Sofern dauerhaft auf die Einspeisevergütung verzichtet wird, kann die gesamte PV-Speicher-Anlage gefördert werden, ansonsten sind nur Investitionen in Batteriespeicher förderfähig.
Antragsformulare und Zuständigkeit
Grundlage dieser Fördermaßnahme ist die Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik Anlagen der Stadt Bremerhaven. Die städtische Einzelförderung ist im Rahmen des Budgets in Höhe von vier Millionen Euro möglich. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss ein Angebot für eine entsprechende Anlage und/oder einen Speicher vorliegen, der Auftrag zur Errichtung darf jedoch noch nicht erteilt sein und die Beauftragung darf erst nach Bewilligung erfolgen. Für die Umsetzung der Maßnahme "Photovoltaik" liegt die Zuständigkeit laut Magistratsbeschluss vom 01.12.22 bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
Antragsformulare können dementsprechend bei der BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven hier eingereicht werden.
Hintergrund:
Die vorgestellte Fördermaßnahme "Solar/Photovoltaik" ist Bestandteil eines fünfstufigen Klimapakets des Magistrats der Stadt Bremerhaven zur Erreichung der nationalen Klimaziele.
Für weitergehende Informationen zum Programm und Antragstellung steht Heidi Helbig unter der E-Mailadresse helbig@bis-bremerhaven.de oder telefonisch 0471 94646 820 gerne zur Verfügung.
Für allgemeine und technische Fragen zur Photovoltaik kann der Solarlotse von energiekonsens unter der Telefonnummer 0471 – 30947377 jeden Mittwoch in der Zeit von 10:00 – 14:00 Uhr kontaktiert werden. Unter www.solar-in-bremerhaven.de gibt es weitere interessante Informationen, Beratung, Veranstaltungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Solarenergie für Hauseigentümer:innen.