06.01.2022
Autor: Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Um norddeutsche Netzwerke in der Wissenschaft zu fördern und ihre Leistungsfähigkeit über die Ländergrenzen hinaus sichtbar zu machen, vergeben die Wissenschaftsministerien der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein seit 2012 den Norddeutschen Wissenschaftspreis. In diesem Jahr ist Hamburg Ausrichter des gemeinsamen Preises der norddeutschen Länder.
Seit 2018 ist der Preis mit 250.000 Euro dotiert, davon sind mindestens 125.000 Euro für den Wettbewerbsgewinner oder die Wettbewerbsgewinnerin vorgesehen. Es können bis zu drei Wettbewerbsbeiträge ausgezeichnet werden.
Im Jahr 2022 wird der Preis für norddeutsche Kooperationen im Bereich Ingenieurwissenschaften vergeben. Als Wettbewerbsbeiträge können Kooperationsprojekte aus allen Gebieten der Ingenieurwissenschaften – wie zum Beispiel Produktionstechnik, Mechanik, Verfahrens- oder Werkstofftechnik, Materialwissenschaft, Informatik, Bauwesen oder Architektur – sein. Die eingereichten Beiträge sollen sich durch wissenschaftliche Exzellenz auszeichnen und durch ihre Forschungsarbeiten einen Beitrag zur Stärkung der norddeutschen wissenschaftlichen Netzwerke und ihrer nationalen und internationalen Sichtbarkeit leisten.
Neben bestehenden und etablierten länderübergreifenden Kooperationen können auch solche Kooperationsprojekte ausgezeichnet werden, die neue Forschungsideen verfolgen und das Potential haben, einen innovativen Beitrag zur Stärkung der norddeutschen Forschung und ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu leisten.
Es können Kooperationsprojekte aus der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung ebenso prämiert werden wie aus den Bereichen des Wissens- und Technologietransfers, der Wissenschaftlichen Weiterbildung und des Wissenschaftsmanagements. Besonders begrüßt werden interdisziplinäre Projekte, in denen durch das Zusammenwirken verschiedener Fachdisziplinen hervorragende wissenschaftliche Leistungen hervorgebracht wurden oder zu erwarten sind.
Die federführenden Projektpartnerinnen und -partner der Forschungskooperationen sollen in Norddeutschland angesiedelt sein. Die Projekte müssen Beteiligte aus mindestens zwei norddeutschen Ländern aufweisen, darunter mindestens eine staatliche norddeutsche Hochschule. Die Antragstellung und/oder Beteiligung von Wissenschaftlerinnen an den Projekten wird besonders gewürdigt.
Die Antragstellung erfolgt durch schriftliche Wettbewerbsbeiträge, diese sollen den Umfang von maximal zehn DIN A4-Seiten (zuzüglich Deckblatt) haben; Anhänge sind möglich. Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Für die Antragstellung beachten Sie den Ausschreibungstext und die formalen Vorgaben, die Sie auf der Website finden: www.norddeutscher-wissenschaftspreis.de
Einsendeschluss ist der 30. Juni 2022 (Eingangsstempel)
Wettbewerbsbeiträge sind in elektronischer Form an folgende Adresse zu richten:
Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN)
Geschäftsstelle
- Norddeutscher Wissenschaftspreis 2022 -
Freundallee 9A
30173 Hannover
Dr. Birgit Albowitz, Tel.: 0511 - 120 8856
birgit.albowitz@wk.niedersachsen.de
Dr. Mathias Pätzold, Tel.: 0511 - 120 8854
mathias.paetzold@wk.niedersachsen.de
Ansprechpartnerin bei der SWH (bei Fragen zum Verfahren)
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Dr. Dorothea Wildenburg
Tel.: 040/42863-4089
dorothea.wildenburg@bwfgb.hamburg.de
Ansprechpartner für die Medien:
Sara Bergemann, Leiterin des Senatorinnenbüros der Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Tel.: (0421) 361-10494
sara.bergemann@swh.bremen.de