27.02.2023
Autor: Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Häufig sind Veranstaltungen von Nachwuchskünstlerinnen und –künstlern für die Veranstaltungsorte mit finanziellem Risiko oder sogar Verlusten verbunden. Die Förderung soll Auftrittsmöglichkeiten von Newcomern sichern und so dazu beitragen, dass ein möglichst vielfältiges musikalisches Angebot erhalten bleibt. Anträge auf Förderung können ab dem 1. März 2023 bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH gestellt werden.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: "Nach den vielfältigen Unterstützungen durch das Land Bremen während der Pandemie haben wir nun ein weiteres zielgerichtetes Programm konzipiert, das das unternehmerische Risiko der Clubs und Live-Musik-Spielstätten abfedert. Es ist mir wichtig, dass es eine vielfältige Veranstaltungsbranche am Standort gibt – dieses Programm trägt dazu bei, dass sie erhalten bleiben kann. Zusammen mit der Gründung des Pop Office Bremen im letzten Jahr ist dies ein weiterer wichtiger Baustein zur Förderung der Musikwirtschaft im Land Bremen."
Antragsberechtigt sind Clubs und Live-Musikspielstätten ebenso wie Veranstalterinnen und Veranstalter, die ihren Sitz im Land Bremen haben, deren Kapazität maximal 500 Personen umfasst und die regelmäßig mindestens zehn Live-Musik-Veranstaltungen im Jahr durchführen. Auftritte künstlerischer DJs sind ebenfalls förderfähig. Pro förderfähiger Veranstaltung werden 500 Euro als Zuschuss gezahlt. Das Antragsformular und die Förderrichtlinie werden ab 1. März 2023 auf der Internetseite der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH veröffentlicht: www.wfb-bremen.de
Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de