30.03.2021
Autor: BIS Wirtschaftsförderung
Bremen, 31. März 2021. Viele Bremerhavener und Bremer Unternehmen spüren die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise. Um Investitionen zu erleichtern und damit den wirtschaftlichen Aufschwung anzufachen, hat die Bremer Deputation für Wirtschaft und Arbeit zeitlich befristete verbesserte Fördermöglichkeiten im Rahmen des Landesinvestitionsförderprogramms (LIP 2014) beschlossen. Mit dem LIP fördern die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven und die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH gewerbliche Investitionen. Das Programm unterstützt Unternehmen dabei, wettbewerbsfähig zu bleiben und Arbeitsplätze in Bremen und Bremerhaven zu sichern und zu schaffen.
Das LIP fördert Investitionen in Sachanlagen von gewerblichen Unternehmen im Land Bremen im Rahmen von Ansiedlungen, betrieblichen Erweiterungen und Diversifizierungen. Dazu zählen Grundstücke, bauliche Maßnahmen, Maschinen, Ausstattung, Einrichtungen sowie die Anschaffung von Software. Das Programm gewährt dabei zinslose Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Die erweiterten Richtlinien erlauben nun um bis zu 20 Prozent höhere Förderungen sowie Förderquoten von bis zu 50 Prozent. Basis ist die befristete „Bundesregelung Kleinbeihilfen“, nach der Unternehmen bis zu einer Höhe von 1,8 Millionen Euro gefördert werden können. Die höheren Förderungen sind zeitlich beschränkt auf Bewilligungen bis zum 31. Dezember 2021.
„Das LIP ist ein wichtiger Baustein der Wirtschaftsförderung, um die Diversifizierung und Modernisierung der regionalen Wirtschaftsstruktur und den notwendigen Strukturwandel der bremischen Wirtschaft zu unterstützen. Mit der Ausweitung des Programms können wir attraktive Impulse setzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts langfristig stärken. In diesen schwierigen Zeiten ist das ein wichtiges Signal, um Investitionen der Unternehmen zu fördern“, sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa anlässlich des Beschlusses der Deputation.
Das Programm fördert insbesondere kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU). Voraussetzungen sind, dass die Unternehmen mehrheitlich überregionale Umsätze erzielen und Arbeitsplätze im Land Bremen sichern. Die Höhe der Darlehen beziehungsweise Zuschüsse richtet sich nach der Größe des Unternehmens, der Art des Vorhabens sowie dem Fördergebiet, in dem sich das Unternehmen befindet. Einige Branchen sind nicht förderfähig, hierunter fallen unter anderem Unternehmen aus dem Bereich Einzelhandel und Gastronomie. Weitere Bedingung ist, dass das Vorhaben erst nach Antragstellung bei der BAB oder BIS begonnen wird und sich nicht bereits in der Durchführung befindet.
„In der Coronakrise hat die Investitionstätigkeit der Unternehmen spürbar nachgelassen. Aber nur durch Investitionen können Unternehmen ihren Wettbewerbsvorteil beibehalten und ausbauen. Mit der Erweiterung des Landesinvestitionsförderprogramms wird ein seit Jahren in Bremen etabliertes Instrument noch schlagkräftiger. Dank der neuen Richtlinien erwarten wir eine verstärkte Investitionstätigkeit von Unternehmen in 2021 und mit Nachwirkung auch für die Folgejahre“, so Ralf Stapp, Geschäftsführer der BAB.
„Durch die erweiterten Fördermöglichkeiten des LIP bin ich davon überzeugt, dass viele qualifizierte Dauerarbeitsplätze im Land Bremen gesichert und neu geschaffen werden können“, ergänzt Nils Schnorrenberger, Geschäftsführer der BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven.
Grundlage der verbesserten LIP-Förderung ist der Beschluss des Koordinierungsausschusses der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die Bundesregelung Kleinbeihilfen zum 1. März 2021 im Rahmen der GRW anzuwenden.
„Wir freuen uns auf alle Anfragen und beraten Unternehmen umfassend und kostenlos zu allen Fragen rund um das Programm und begleiten die Antragsstellung“, ergänzt BAB-Projektleiter Stephan Limberg.