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Rückmeldeverfahren "Corona  Sofort Hilfen"

Hintergrund zum Soforthilfe-Programm

Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen erlitten viele Unternehmen erhebliche Umsatzeinbrüche. Das führte dazu, dass diese ihre weiterlaufenden Ausgaben nicht mehr aus ihren Einnahmen bedienen konnten. Um einer dadurch bedingten Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu entgehen, legte das Land Bremen und der Bund Ende 2020 Corona-Soforthilfe-Programme für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe auf.

Die Soforthilfeprogramme dienten also dazu, unvermittelt eintretende Liquiditätsengpässe abzumildern. Es ging nicht darum, Umsatzeinbußen auszugleichen.

Die konkrete Höhe des Zuschusses richtete sich nach dem Liquiditätsengpass in dem dreimonatigen Förderzeitraum, d.h. danach, wie hoch die fortlaufenden Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen waren.

Ablauf Rückmeldeverfahren

Das Rückmeldeverfahren erfolgt über das Online-Portal der Bremer Aufbau-Bank GmbH, der Förderbar.

Bevor Sie das Rückmeldeverfahren beginnen, lesen Sie sich die unten stehenden Informationen bitte sorgfältig durch und bereiten Sie sich anhand der Checkliste darauf vor.

Das brauchen Sie für das rückmeldeverfahren

Freiberufliche und Soloselbstständige

Im Rückmeldeverfahren werden Sie dazu befragt, ob der von Ihnen in Ihrem Antrag auf Bewilligung der Corona-Soforthilfe prognostizierte Liquiditätsengpass im dreimonatigen Förderzeitraum tatsächlich in voller Höhe eingetreten ist. Falls erforderlich, können Sie zur Unterstützung diese Berechnungshilfe verwenden.

Des Weiteren benötigen Sie:

  • Ihre persönliche Steuer-ID
    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat für jede in Deutschland gemeldete Person eine persönliche Identifikationsnummer gebildet. Sie besteht aus 11 Ziffern, die nicht aus persönlichen Daten gebildet worden ist (Rechtsgrundlage: § 139 b Abgabenordnung -AO-). Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wurde Ihnen vom Finanzamt mitgeteilt.

  • Steuernummer
    Ihre Steuernummer finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Hinweis: Die Steuernummer ist unabhängig von der Steuer-Identifikationsnummer und sollte nicht mit dieser verwechselt werden. Bitte beachten Sie, dass die Steuernummer dem vereinheitlichtem Bundesschema entsprechen muss und aus 13 Ziffern besteht. Hier finden Sie einen Steuernummer-Umrechner.

  • Geburtsdatum

  • Branchenschlüssel
    Ihren Branchenschlüssel können Sie Ihrer Gewerbeanmeldung entnehmen oder unter diesem Link finden.

  • Aktenzeichen
    Das Aktenzeichen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben zum Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen.

Unternehmen

Im Rückmeldeverfahren werden Sie dazu befragt, ob der von Ihnen in Ihrem Antrag auf Bewilligung der Corona-Soforthilfe prognostizierte Liquiditätsengpass im dreimonatigen Förderzeitraum tatsächlich in voller Höhe eingetreten ist. Falls erforderlich, können Sie zur Unterstützung diese Berechnungshilfe verwenden.

Des Weiteren benötigen Sie:

  • Steuernummer
    Ihre Steuernummer finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Hinweis: Die Steuernummer ist unabhängig von der Steuer-Identifikationsnummer und sollte nicht mit dieser verwechselt werden. Bitte beachten Sie, dass die Steuernummer dem vereinheitlichtem Bundesschema entsprechen muss und aus 13 Ziffern besteht. Hier finden Sie einen Steuernummer-Umrechner.

  • Branchenschlüssel
    Ihren Branchenschlüssel können Sie Ihrer Gewerbeanmeldung entnehmen oder unter diesem Link finden.

  • Handelsregister Nummer und Gericht
    Die Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Handelsregisterauszug.

  • Aktenzeichen
    Das Aktenzeichen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben zum Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen

Bei Geschäftsaufgabe, Insolvenz oder Sonstigem

Nehmen Sie auch in diesen Fällen unbedingt am Rückmeldeverfahren teil.

Halten Sie bitte die Informationen bereit, wie unter "Freiberufliche und Soloselbststänige" oder "Unternehmen" erklärt.

In der Förderbar wird automatisch abgefragt, ob mittlerweile eine Geschäftsaufgabe oder Insolvenz eingetreten ist. Es besteht die Möglichkeit, auch andere Sonderkonstellationen wie z. B. Geschäftsübergaben zu erläutern.
Wenn der Hilfsempfangende zwischenzeitlich verstorben ist, bitten wir die Erben darum, am Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Es besteht auch hier die Möglichkeit, in der Förderbar hierzu nähere Informationen zu erläutern.

Haben Sie alle Informationen vorbereitet?

Weitere Informationen

Hinweise zum Rückmeldeportal

Bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Anzahl an Rückmeldungen kann die gleichzeitige Nutzung des Portals eingeschränkt sein. In diesem Fall bekommen Sie eine Mitteilung und werden gebeten, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.

Im Bereich Downloads finden Sie für die Registrierung und für das Rückmeldeverfahren eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Berechnungshilfe

Im Rückmeldeverfahren werden Sie dazu befragt, ob der von Ihnen in Ihrem Antrag auf Bewilligung der Corona-Soforthilfe prognostizierte Liquiditätsengpass im dreimonatigen Förderzeitraum tatsächlich in voller Höhe eingetreten ist. Falls erforderlich, können Sie zur Unterstützung diese Berechnungshilfe  verwenden.

Downloads

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