Mit der Förderung soll die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) des Landes Bremen unterstützt werden. Gefördert wird der Erwerb von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen zu Marktpreisen um direkte oder indirekte Umweltentlastungen zu erreichen.
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen.
Maßnahmen (Auszug): Betriebsführungsberatung, Technische Unterstützung, Marktforschung, Technologietransfer, Qualifizierung, Nutzung von Laboratorien, Zertifizierung.
Gefördert werden Dienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- oder Prozessinnovationen (Projektbezug).
Die Beihilfe wird in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (nur Fremdleistungen).
Der Zuschuss ist auf max. 20.000 € begrenzt.
Für das zweistufige Verfahren der Antragstellung, reichen Sie bitte zuerst eine Projektskizze ein. Eine Gliederungsvorlage finden Sie unter Downloads.
Anna Lena Garms
Guido Ketschau