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MESSEFÖRDERUNG

Die Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen soll kleinen Unternehmen (KU) den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern und sie bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft unterstützen. Dadurch soll ein wirksamer Beitrag zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten geleistet und langfristig eine Verbesserung der bremischen Wirtschaftsstruktur erreicht werden.

Hinweis: 
Leider können derzeit keine Messe-Förderanträge gestellt werden. 
Über eine eventuelle Fortführung des Programms soll kurzfrsitgi entschieden werden. Weitere Informationen folgen in Kürze.

 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen

  • bis max. 49 Beschäftigte
  • bis max. 10 Mio. € Jahresumsatz oder max. 10 Mio. € Bilanzsumme
  • mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.

Bei der Ermittlung der Unternehmensgröße ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich bei dem antragstellenden Unternehmen nach Maßgabe der KMU-Definition um ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen handelt.

Förderfähige Maßnahmen

Eine Förderung wird nur für die Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen gewährt, die zu den Schlüsselinnovationsfeldern und Schlüsselbranchen gemäß der Innovationsstrategie Land Bremen 2030 zugeordnet sind.


Schlüsselinnovationsfelder:

  • Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenverwendung
  • Mobilität der Zukunft
  • Vernetzte und adaptive Industrie
  • Intelligente Dienstleistungen
  • Digitale Transformation

Schlüsselbranchen

  • Luft- und Raumfahrt
  • Maritime Wirtschaft/Logistik
  • Regenerative Energiewirtschaft/Windenergie
  • Automotive
  • Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft
  • Gesundheitswirtschaft

Unter einer Messe oder Ausstellung im europäischen Raum wird im Rahmen der Richtlinie eine Messe oder Ausstellung in den folgenden Ländern verstanden:
Länder der Europäischen Union (EU) (außer Deutschland), Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein), der Schweiz, das Vereinigte Königreich, sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur EU.

Unter einer außereuropäischen Messe oder Ausstellung wird eine Messe oder Ausstellung im übrigen Ausland verstanden.

Art und Höhe der Förderung

Aussteller/innen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von

  • € 3.500 für Messen und Ausstellungen in Deutschland
  • € 4.000 für Messen und Ausstellungen im europäischen Raum
  • € 5.500 für Messen und Ausstellungen außerhalb des europäischen Raums
  • € 2.000 für virtuelle Messeauftritte.


Je Unternehmen werden Zuschüsse für maximal 10 Beteiligungen an Messen und Ausstellungen gewährt.

Die Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Inland wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn diese bei dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) als international gelistet sind oder die in dem jährlich erstellten Messekalender der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (www.bis-bremerhaven.de) gelistet sind.

Hinweise

Anträge auf Förderung müssen vor Beginn des zu fördernden Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Als Beginn eines Vorhabens wird im Rahmen dieser Richtlinie die rechtsverbindliche Anmeldung zu Messe definiert.


Bei Gemeinschaftsständen ist die Anmeldung des Gemeinschaftsstandes maßgeblich.
 
Die Finanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.


Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Pauschale aus Mitteln des Landes Bremen gewährt.


Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung der erforderlichen Nachweise.

Zuschüsse nach diesem Programm stellen eine „De-minimis“- Beihilfe dar. Für die Inanspruchnahme von "De-minimis" - Beihilfen sind Gesamtfördersummen festgesetzt. 
 
Nach der Messe/Ausstellung sind folgende Unterlagen als Verwendungsnachweis einzureichen:
 
1. Beleg über die Anmeldung zur Messe/Ausstellung
2. Vordruck zum Verwendungsnachweis
3. Rechnungen des Veranstalters über die Standmiete mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen
4. Standardisierter Sachbericht
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Entscheidung wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die gestellten Anträge herbeigeführt, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

Dokumente zum Download

Merkblatt
Messekalender 2024
Antrag
MG Erklärung
DM Erklärung
Richlinie
Selbsterklärung