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Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)

Für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die in Bremerhaven umgesetzt werden, können vorrangig Investitionsdarlehen im Rahmen des von der EU, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bremen finanzierten Landesinvestitionsförder-programms gewährt werden. Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden. Ziel ist es, Unternehmen bei Investitionen im Rahmen der Gründung, Erweiterung oder Umstrukturierung am Bremerhavener Standort zu unterstützen.

Besonderer Wert wird dabei auf die Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen (DAP) gelegt.

Antragsberechtigte

  • Produktionsbetriebe
  • Ausgewählte Dienstleistungsbetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Existenzgründer/-innen

Grförderr werden Unternehmen, die den sog. Primäreffekt erfüllen, d.h. über 50% des Umsatzes überregional erwirtschaften oder die Investitionsmaßnahmen in einem Gewerbe- oder Industriegebiet durchführen (gilt nur für KMU).

Förderfähige Maßnahmen

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens
  • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder Schließung bedroht ist
  • Investitionen die dazu beitragen, über die nationalen und Unionsnormen für Umweltschutz hinauszugehen (Förderung der Mehrkosten)

Nicht förderfähige Maßnahmen

  • Bereits begonnene Investitionsvorhaben
  • Investitionsvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 100.000 €
  • Ersatzbeschaffungen
  • Aktivierungsfähige Finanzierungskosten
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
  • Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Schiffe)
  • I.d.R. gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Patente, Betriebslizenzen
  • geleaste oder gemietete Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Mietkauf oder Betriebsaufspaltung oder Mitunternehmerschaft)

Art und Höhe der Förderung

Gewährt werden vorrangig Förderdarlehen, unter Einbeziehung der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Deren Laufzeit beträgt i.d.R. höchstens 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren. Die Darlehensverzinsung ist vorhabens- und unternehmensabhängig und enthält eine angemessene Zinsverbilligung. Das Darlehen ist auf max. 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt. 
Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden.

Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann je nach Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen.

Förderungsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mind. 25 % übersteigt oder die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 5% erhöht wird.

Hinweise

Ein Investitionsbeginn ist erst nach Antragstellung und Genehmigung zulässig! 
Der Investitionszeitraum darf grundsätzlich maximal 42 Monate betragen.
Die Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze beträgt 5 Jahre.

  • Der o.g. Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen. Es empfiehlt sich unbedingt ein ausführliches Beratungsgespräch.
  • Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
  • Die Angaben sind unverbindlich. Verbindliche Angaben entnehmen Sie bitte der GRW-Richtlinie.

Dokumente zum Download

Richtlinie
Merkblatt

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