Aufbau und Entwicklung von Clusterorganisationen
Juristische Einheiten im Land Bremen, die den Innovationscluster betreiben.
Investitionsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten der Investition zum Auf- oder Ausbau des Innovationsclusters in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Betriebsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten) für die Betreuung des Innovationsclusters, für Werbemaßnahmen, für die Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsclusters, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen.
Die Beihilfe wird in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50% der förderfähigen Kosten gewährt. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.
Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht worden sein.
Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.
Anna Lena Garms
Guido Ketschau