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FEI - INNOVATIONSCLUSTER

Aufbau und Entwicklung von Clusterorganisationen

Antragsberechtigte

Juristische Einheiten im Land Bremen, die den Innovationscluster betreiben.

Förderfähige Maßnahmen

Investitionsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten der Investition zum Auf- oder Ausbau des Innovationsclusters in materielle und immaterielle Vermögenswerte.

Betriebsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten) für die Betreuung des Innovationsclusters, für Werbemaßnahmen, für die Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsclusters, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen. 

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe wird in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50% der förderfähigen Kosten gewährt. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.

Hinweise

Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht worden sein.

Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.

Gefördert durch

Dokumente zum Download

Merkblatt Innovations- cluster
Richtlinie
Projektskizze
Personalkostensätze
Durchführungs- bestimmungen
Anna Lena Garms | © BIS/Jens Meier

Umweltförderung / Investitionsförderung

Anna Lena Garms