Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.
Gefördert werden Dienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- oder Prozessinnovationen.
Nicht gefördert werden:
Die Beihilfe wird von Form eines Zuschusses gewährt. Der Landeszuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten (nur Fremdleistungen), max. EUR 20.000,00.
Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH sein.
Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen. Sie beinhalten eine Vorhabensbeschreibung, die Aussagen zur Zielstellung des Vorhabens, der Tätigkeit des Dienstleisters und zum Innovationsgewinn für das Unternehmen enthält.
Anna Lena Garms
Guido Ketschau