Mit der Förderung soll insbesondere die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) des Landes unterstützt werden. Gefördert wird die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Unternehmen mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen die Forschung und Entwicklung betreiben sowie Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines Unternehmens.
Für Durchführbarkeitsstudien sind ausschließlich KMU antragsberechtigt.
FuE
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100% (100% nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens, maximal 1.000 € bei Einzelprojekten bzw. 250.000 € bei Verbundprojekten.
Durchführbarkeitsstudien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.
Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht worden sein.
Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder eröffnet worden ist.
Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.
Anna Lena Garms
Guido Ketschau