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DIGITALER MITTELSTAND

In Zusammenarbeit mit der Senatorin für Wirtschaft Häfen und Transformation setzen wir das Förderprogramm „Digitaler Mittelstand - Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU“ (Digitaler Mittelstand) um, um die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Bremen dabei zu unterstützen, sich zukunftssicher und digitaler aufzustellen.

Die Einzelheiten des Förderprogramms finden Sie in der Förderrichtlinie "Digitaler Mittelstand" unter Downloads.

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Handwerksbetriebe, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
  • Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung gegründet worden sind.
  • Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen.
  • Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die, die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und –verfahren (z.B. Implementierung digitaler Plattformen mit Vertriebskanälen, vom Dokumenten-Management-Systemen usw.).
  • Verbesserung der Informationssicherheit (z.B. Initialisierung der sicherheitsrelevanten Nutzung von Cloudtechnologien, Implementierung von IT- und Datensicherheitskonzepten usw.).
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden.

Nicht förderfähige Maßnahmen

Zu den nicht zuwendungsfähigen Ausgaben gehören u.a. die folgenden Kosten:

  • Ausgaben für Standard Hard- und Software, für eine gebräuchliche Büroausstattung, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen ohne technische Weiterentwicklung
  • Kosten für Erstellung und Optimierung einer Webseite zur ausschließlichen Unternehmens- und Produktdarstellung sowie Kosten für Werbung und gängige Online-Marketing-Maßnahmen
  • Maßnahmen, die vorwiegend der Umsetzung einer gesetzlichen Vorschrift dienen
  • Personalkosten und Eigenleistungen
  • Finanzierungskosten
  • Laufende Betriebskosten

Wie wird gefördert?

  • Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen und Soloselbstständigen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Bei Mittleren Unternehmen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro. 
  • Die minimale Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 1.000€.
  • Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung des Digitalisierungsvorhabens beträgt 12 Monate.
  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip, d. h. nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.

Hinweise

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe auf Grundlage und nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung Nr. 1407/2013 bzw. der zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Nachfolgeregelung gewährt.
  • Die Zuwendung wird unter der Auflage gewährt, dass das Gesetz zum Bremer Mindestlohn eingehalten wird.
  • Mit der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahme kann erst nach der Genehmigung begonnen werden.
  • Die Auftragsvergabe soll unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung erfolgen (in der Regel auf Grundlage mehrerer dokumentierter Angebote).
  • Für die Berechnung der Unternehmensgröße gilt die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl.EU NR. L 124/39 v. 20.5.2003).
  • Das Qualifikationsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder eine Akkreditierung nach AZAV oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogramms „go-digital“ belegbar sein.
  • Ein Anspruch der Antragsteller:in auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
  • Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Antragsstellung

Die Antragsunterlagen müssen schriftlich und unterzeichnet bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht werden.

Die Formulare für die Antragstellung befinden sich in dem Downloadbereich: „Antrag Digitaler Mittelstand“, „Erklärung De-minimis-Beihilfen“, "Erklärung zum Mindestlohn für das Land Bremen", "BIS Selbsterklärung EU-Maßnahmen".

Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, kommen wir auf Sie zu.
Anträge werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.

Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Fehlerhafte und nicht korrekte Anträge können nur nachrangig bearbeitet werden.

Dokumente zum Download

Erklärung De-minimis-Beihilfen
Vergabevermerk
Verwendungsnachweis
Zusammenfassung der Einzelbelege
Selbsterklärung
Erklärung Mindestlohngesetz Land Bremen
Antragsformular
Definition KMU
FAQ
Richtlinie