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BERATUNGSFÖRDERUNG - DIGITALISIERUNG

Ziel des Beratungsförderprogramms ist es, Bremer Unternehmen, die Beratungs- und Unterstützungsbedarf in ihrer Digitalisierungsstrategie haben, mit gezielten Beratungsdienstleistungen zu unterstützen.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Beratungsleistungen zum Thema Digitalisierung. 

Hierzu wird von der WFB, der BIS und dem Land Bremen ein Beraterpool von Dienstleistern aufgebaut, die in einem Themenfeld der Digitalisierung tätig sind und Referenzen und Kompetenzen nachweisen können. Die Auswahl und Beauftragung des Dienstleisters erfolgt durch das Unternehmen selbst, unabhängig von den Förderinstitutionen.

Die Unternehmen können eine Förderung für die Beratung beantragen. Eine Förderung ist nicht an den Beraterpool gebunden.

Nicht förderfähige Maßnahmen

  • ein Vorhaben, das dem öffentlichen Interesse entgegensteht
  • ein Vorhaben, das bereits anderweitig bezuschusst wird
  • ein Vorhaben, das durch einen Dienstleistungserbringer durchgeführt wird, der mit dem Antragsteller wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochten ist
  • ein Vorhaben, welches vor Antragstellung bereits begonnen wurde.

Art der Förderung

Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Landeszuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten (nur Beratungsleistungen), max. EUR 5.000,00. Dabei darf der förderfähige Tagessatz des Beraters den Betrag von 1.100 Euro nicht überschreiten.

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Marc Bläsing | © BIS/Jens Meier

Teamleitung Förderprogramme und GRW-Förderung

Dr. Marc Bläsing