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BAB-MIKROKREDIT

Eine Finanzierung ist nicht immer einfach. Mit dem Mikrokredit erhalten Existenzgründer:innen und Kleinunternehmen im Land Bremen einen Kredit, der einen geringen Gesamtkapitalbedarf bis zu 125.000 Euro deckt. Dabei begleitet der Mikrokredit Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. 

Wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt, weil zum Beispiel kein oder nur wenig Eigenkapital bzw. keine (ausreichenden) Sicherheiten vorhanden sind, dann könnte mit dem Mikrokredit geholfen werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Kleinstunternehmen als Gewerbebetrieb oder als Freiberufler:in gründen, übernehmen oder bereits betreiben und fortführen wollen. Das zu finanzierende Vorhaben muss im Lande Bremen durchgeführt werden.

Antragsunterlagen

    Die Antragsunterlagen für das BAB-Mikrodarlehen finden Sie hier: www.starthaus-bremerhaven.de.

    Vor der Antragsstellung empfehlen wir ein ausführliches Beratungsgespräch.

    Förderfähige Maßnahmen

    Der BAB-Mikrokredit kann für Investitionen und Betriebsmittelbedarfe im Zusammenhang mit der Gründung oder Übernahme eines Kleinstunternehmens verwendet werden. Bestehende Kleinstunternehmen können für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Stabilisierung des Unternehmens den BAB-Mikrokredit in Anspruch nehmen.

    Der Gesamtkapitalbedarf des Vorhabens darf 125.000 € nicht übersteigen. 
    Eigene Finanzierungsmöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen. Ausgeschlossen ist die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie die Finanzierung von Unternehmen, die als Unternehmen in Schwierigkeiten nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Europäischen Kommission einzustufen sind. 

    Die Finanzierung von Maßnahmen in einer Branche, die nach den Erfahrungen der BAB als besonders risikobehaftet eingeschätzt wird, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

    Art und Höhe der Förderung

    Gewährt werden kann ein Darlehen für Vorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsbedarf von bis zu 125.000 €, wenn eine angemessene Finanzierungsbeteiligung einer Geschäftsbank gewährleistet ist. Der Finanzierungsanteil der BAB soll 50.000 € nicht überschreiten. Die Auszahlung erfolgt zu 100%. Die Laufzeit beträgt bis zu 8 Jahre, bei einem tilgungsfreien Zeitraum von bis zu 24 Monaten. 
     
    Der aktuelle Zinssatz ist im Internet unter www.starthaus-bremerhaven.de ersichtlich.

    Hinweise

    Die Gründer- bzw. Unternehmerpersönlichkeiten müssen über ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können. 
     
    Die ausgeübte Tätigkeit muss persönlich unabhängig, das heißt ohne eine direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber, ausgestaltet sein.
    Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. 
     
    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der BIS oder BAB eingereicht werden. 
     
    Der o. g. Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen.  

    Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

    Dokumente zum Download

    Flyer
    Förderkriterien
    Merkblatt
    Barbara Schieferstein | © BIS/Jens Meier

    Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft

    Dr. Barbara Schieferstein